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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Sie haben das Recht, Ihre Bestellung bis zu 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Nach dem Widerruf haben Sie weitere 14 Tage Zeit, Ihr Produkt zurückzusenden. Sie erhalten dann eine Gutschrift über den vollen Bestellbetrag inklusive Versandkosten. Lediglich die Kosten für die Rücksendung von Ihrem Wohnort zum Geschäft gehen zu Ihren Lasten. Diese Kosten belaufen sich auf ca. 7,25 pro Paket, die genauen Preise entnehmen Sie bitte der Website Ihres Versandunternehmens. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wird die Ware mit allem gelieferten Zubehör und - wenn möglich - im Originalzustand und in der Originalverpackung an den Unternehmer zurückgeschickt. Um dieses Recht auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@lyluah.sr Wir erstatten dann den fälligen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung über Ihre Rücksendung, sofern das Produkt bereits in einwandfreiem Zustand zurückerhalten wurde.

 

Artikel 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die nachstehenden, in Großbuchstaben geschriebenen Definitionen haben im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Bedeutung:
a. Berufsregeln: die Berufs- und Verhaltensregeln, denen alle Wirtschaftsprüfer aufgrund ihrer Eintragung in das Wirtschaftsprüferregister des NBA unterliegen;
b. Unterlagen: alle Informationen oder Daten, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden; alle Daten, die der Auftragnehmer im Rahmen der Ausführung des Auftrags/Vertrags erstellt oder gesammelt hat; und alle anderen Informationen, die für die Ausführung oder Erfüllung des Auftrags von Bedeutung sind. Die vorgenannten Informationen können auf materiellen oder immateriellen Datenträgern gespeichert sein oder nicht und können sich im Besitz von Dritten befinden oder nicht;
c. Arbeitnehmer: eine natürliche Person, die beim Auftragnehmer beschäftigt oder mit ihm verbunden ist, unabhängig davon, ob sie einen Arbeitsvertrag hat oder nicht;
d. Auftrag/Vertrag: der Auftragsvertrag, mit dem sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zur Ausführung bestimmter Arbeiten verpflichtet;
e. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die dem Auftragnehmer den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten erteilt hat;
f. Firma: die Firma, die den Auftrag angenommen hat. Alle Aufträge werden ausschließlich von der Firma angenommen und ausgeführt, nicht von oder im Namen eines einzelnen Mitarbeiters, selbst wenn der Auftraggeber den Auftrag ausdrücklich oder stillschweigend im Hinblick auf die Ausführung durch einen bestimmten Mitarbeiter oder bestimmte Mitarbeiter erteilt hat. Die Abschnitte 7:404, 7:407 (2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sind ausdrücklich von der Anwendung ausgeschlossen;
g. Arbeiten: alle vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers auszuführenden Arbeiten und Tätigkeiten, für die der Auftragnehmer einen Auftrag erhalten hat und die vom Auftragnehmer abgenommen worden sind, sowie alle sich daraus ergebenden Arbeiten und Tätigkeiten für den Auftragnehmer.

Artikel 2 ANWENDBARKEIT

1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für: alle Angebote, Offerten, Aufträge, Rechtsverhältnisse und Verträge, unter welcher Bezeichnung auch immer, durch die sich der Auftragnehmer verpflichtet/verpflichten wird, Arbeiten für den Auftraggeber auszuführen, sowie für alle Arbeiten, die sich daraus für den Auftragnehmer ergeben.
2. Abweichungen und Ergänzungen des Auftrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, z.B. in einem (schriftlichen) Vertrag oder einer (weiteren) Auftragsbestätigung.
3. Wenn eine Bedingung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer Bedingung in der Auftragsbestätigung abweicht, ist die Bedingung in der Auftragsbestätigung für den Widerspruch maßgebend.
4. Diese allgemeinen Bedingungen gelten auch für eventuelle Zusatz- oder Folgeaufträge.
5. Der Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit vom Auftragnehmer ausdrücklich widersprochen.
6. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich auch diejenigen natürlichen und juristischen Personen berufen, die direkt oder indirekt in irgendeiner Weise, sei es im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder nicht, an der Erbringung von Dienstleistungen für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer oder in dessen Namen beteiligt sind.

Artikel 3 DATENANBIETER

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Unterlagen, die er für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags zu benötigen glaubt, in der gewünschten Form, in der gewünschten Weise und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer bestimmt, was unter rechtzeitig, in der gewünschten Form und auf die gewünschte Weise zu verstehen ist.
2. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, es sei denn, aus der Art des Auftrags ergibt sich etwas anderes.
3. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer für Schäden zu entschädigen, die sich aus unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen ergeben.
4. Die dem Auftragnehmer entstehenden Mehrkosten und Mehrstunden sowie jeder andere Schaden, der dem Auftragnehmer dadurch entsteht, dass der Auftraggeber die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellt, gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
5. Im Falle der elektronischen Übermittlung von Informationen - einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Berichte - vom (und im Namen des) Auftraggebers durch den Auftragnehmer an Dritte gilt der Auftraggeber als die Partei, die die betreffenden Informationen unterzeichnet und übermittelt.
6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen, bis der Auftraggeber die im ersten Absatz genannten Verpflichtungen erfüllt hat.
7. Auf erstes schriftliches Verlangen des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Originalunterlagen zurück.

Artikel 4 - AUSFÜHRUNG DES VERTRAGS

1. Der Auftragnehmer führt den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der geltenden Gesetze und (Berufs-)Vorschriften aus.
2. Der Auftragnehmer legt fest, auf welche Weise und durch welche(n) Mitarbeiter der Auftrag ausgeführt wird.
3. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Arbeiten durch einen vom Auftragnehmer beauftragten Dritten ausführen zu lassen.

Artikel. (BERUFS-)VORSCHRIFTEN

1. Der Auftraggeber wirkt bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers aus den geltenden (berufsrechtlichen) Vorschriften uneingeschränkt mit.
2. Der Auftragnehmer trifft geeignete Maßnahmen zum Schutz der vom Auftraggeber stammenden personenbezogenen Daten und sonstigen vertraulichen Informationen. Das beauftragte Unternehmen unterrichtet Mitarbeiter und zu beauftragende Dritte über den vertraulichen Charakter der Informationen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden (inter-)nationalen Gesetzen und (Berufs-)Vorschriften auf dem Gebiet des Schutzes personenbezogener Daten.
3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer in einigen Fällen aufgrund von (inter)nationalen Gesetzen oder (berufsrechtlichen) Vorschriften verpflichtet ist, vertrauliche Informationen des Auftraggebers offenzulegen. Soweit erforderlich, gibt der Auftraggeber hiermit sein Einverständnis und seine Mitarbeit für eine solche Offenlegung, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Fälle, in denen der Auftragnehmer:
(Berufs-)Vorschriften und während der Ausübung seiner Tätigkeit bekannt werden, hat den von der Regierung zu diesem Zweck eingerichteten Behörden durchgeführte oder geplante ungewöhnliche Transaktionen zu melden;
muss in bestimmten Situationen eine Betrugsmeldung abgeben;
ist verpflichtet, Nachforschungen über die (Identität des) Kunden oder seines Kunden anzustellen.
4. Der Auftragnehmer schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die dem Auftraggeber infolge der Einhaltung der für ihn geltenden Gesetze und (Berufs-)Vorschriften durch den Auftragnehmer entstehen.
5. Die Parteien werden ihre Verpflichtungen nach diesem Artikel Dritten auferlegen, die von ihnen eingeschaltet werden.

Artikel 6 - GEISTIGES EIGENTUM

1. Die Ausführung des Auftrags durch den Auftragnehmer impliziert nicht gleichzeitig die Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum, die dem Auftragnehmer zustehen. Alle Rechte an geistigem Eigentum, die während der Ausführung des Auftrags entstehen oder sich daraus ergeben, gehören dem Auftragnehmer.
2. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, die Produkte, die Gegenstand der geistigen Eigentumsrechte des Auftragnehmers sind, oder Produkte, die Gegenstand der geistigen Eigentumsrechte sind, an deren Nutzung der Auftragnehmer Nutzungsrechte erworben hat, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu verwerten. Dazu gehören zum Beispiel (aber nicht ausschließlich): Computerprogramme, Systementwürfe, Arbeitsmethoden, Ratschläge, (Muster-)Verträge, Berichte, Vorlagen, Makros und andere geistige Produkte.
3. Der Auftraggeber darf die im zweiten Absatz genannten Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Gutachten über die Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer einholen möchte. In diesem Fall wird der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus diesem Artikel den von ihm beauftragten Dritten auferlegen.

Artikel 7 HÖHERE GEWALT

1. Wenn die Parteien die Verpflichtungen aus dem Vertrag infolge höherer Gewalt im Sinne von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen können, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis die Parteien sie noch in der vereinbarten Weise erfüllen können.
2. Tritt die in Absatz 1 genannte Situation ein, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, andernfalls ohne Anspruch auf Entschädigung.
3. Wenn der Auftragnehmer bei Eintritt der höheren Gewalt die vereinbarten Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in der Zwischenzeit erbrachten Arbeiten gesondert in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber hat diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um ein gesondertes Geschäft.

Artikel 8: HONORARE UND KOSTEN

1. Die vom Auftragnehmer geleisteten Arbeiten werden dem Auftraggeber auf der Grundlage der aufgewendeten Zeit und der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes, wie z. B. die Zahlung eines Festpreises. Die Zahlung des Honorars hängt nicht vom Ergebnis der Arbeiten ab, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Reise- und Übernachtungskosten für die Zwecke der Arbeit werden gesondert in Rechnung gestellt.